Friedrich II HRR (1194-1250), Sieg durch Verhandlung
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Pressefreiheit

21.12.2010: Im ungarischen Parlament wurde ein neues Mediengesetz beschlossen. Eine Behörde (NMHH) soll sämtliche Sender, Zeitungen und Online-Portale kontrollieren und bestrafen dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind bereits unter ihrer Aufsicht. Die Macht der Medienbehörde wurde zudem in der Verfassung verankert. Somit kann der Präsident der NMHH ohne parlamentarische Kontrolle Verordnungen und Vorschriften erlassen. Das war auf Grund der Zweidrittelmehrheit der regierenden rechtsnationalen Partei Fidesz im Parlament möglich.

Damit steht einer Zensur durch die neue Medienbehörde nichts im Wege. Die Regierung begründet diesen Schritt mit der Umsetzung der EU-Vorgaben im Jugendschutz, Kartellrecht und Digitalisierung. Die Tragweite dieses Gesetzes scheint nicht bewusst zu sein. Durch sofort fällige Geldstrafen von bis zu 90.000 Euro kann es zur Schwächung einer Opposition, selbst zur Unterdrückung einer freien Meinungsäußerung der Bevölkerung, genutzt werden. Die Vorschriften, an denen man sich halten soll, sind sehr vage definiert. Das Mediengesetz nennt als Verpflichtungen die "Ausgewogenheit" der Berichterstattung und die Erfüllung von Informationspflichten.

Hinzu kommt, dass der Medienrat der Medienbehörde ausschließlich aus Vertretern der Regierungspartei besetzt ist. Die Präsidentin wurde für neun Jahre ernannt.

Die Regierung verteidigt sich mit der Begründung, sie seien vom Volk mit sehr großen Mehrheit gewählt worden. An diesem Beispiel sieht man wieder, wie unter dem Deckmantel der Demokratie, eigene machtpolitischen Ideen umgesetzt werden. Während der Wahl wurde von solchen entscheidenden Eingriffen in die Pressefreiheit nicht gesprochen.

Erschreckend ist, dass so etwas in praktisch jedem europäischen Land möglich ist, wenn die erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten vorliegen.

 

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Der Hunger ist die Nahrung von Revolutionen.                            Graf von Linzgau