Friedrich II HRR (1194-1250), Sieg durch Verhandlung
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Soli-Zuschlag

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 23.9.2010 den Solidaritätszuschlag hinsichtlich seiner Zeitdauer der Erhebung für rechtens erklärt:

BVerfG, 2 BvL 3/10 vom 8.9.2010, Absatz-Nr. (1 - 20)

Eine zeitliche Begrenzung solcher Abgaben ist nicht erforderlich. Über die grundsätzliche Verfassungsmässigkeit wurde jedoch nicht entschieden.

 

(Beitrag folgt)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Hunger ist die Nahrung von Revolutionen.                            Graf von Linzgau