Friedrich II HRR (1194-1250), Sieg durch Verhandlung
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Stuttgart 21

Das Beispiel Stuttgart 21:

Das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ist ein sehr gutes Beispiel, um die schleichende Einführung der alten Herrschaftsformen aufzuzeigen. Es wird versucht das Volk an sehr wichtigen Entscheidungen nicht teilhaben zu lassen. Die Politiker argumentieren mit ihrer Wahl als Volksvertreter durch das Volk selbst. Im Prinzip ist alles ordnungsgemäss nach allen aktuell gültigen Regeln unserer repräsentativen Demokratie gelaufen. Das vorgeschriebene Genehmigungsverfahren wurde eingehalten. Einspruchsfristen waren gegeben.

Nur eine ausführliche Aufklärung der Bürger über Vor- und Nachteile ist im Vorfeld nicht in der erforderlichen Weise erfolgt. Es war auch nicht gewünscht, denn “das Volk hat ja keine Ahnung über diese Dinge” und könnte ja den Politikern bei ihrer bereits getroffenen Entscheidung ein Strich durch die Rechnung machen. Also zieht man so ein Projekt zwar legal, aber möglichst ohne grosses Aufsehen durch.

Da die Bevölkerung diese Erfahrung bereits schon mehrmals gemacht hat und in den letzten Jahren immer mehr Fehltritte von Politikern offenbart werden, schwindet das Vertrauen der Bürger in “ihre Volksvertreter”. Besonders verärgert die Tatsache, dass diesen Politikern, ausser der eventuellen Niederlegung ihres Amtes, kaum weitere Konsequenzen drohen. Eher im Gegenteil: Sie erhalten ihre zustehende Rente, auch für die Zeit, in der sie sich falsch verhalten haben.

Warum handeln Politiker so?

Letztendlich geht es um persönliche Interessen, hinter denen meistens ein wirtschaftlicher oder machtpolitischer Vorteil steht. Über die Jahrzehnte ist das Bewusstsein des Volksvertreters verkümmert. Die eigenen Interessen rutschen in den Vordergrund. Das Volk wird schon lange nicht mehr gefragt. Es könnte ja eine andere Meinung haben. Also entscheidet man über ihn hinweg.

Im Fall Stuttgart 21 ist eine Lösung ohne Schaden nicht mehr möglich. Die Regierung hat bereits Verträge unterzeichnet und Aufträge erteilt. Ein Baustopp würde zu Schadenersatzansprüche führen, die erneut vom Steuerzahler zu begleichen sind.

Die Aufgabe von Heiner Geißler in diesem Streit zwischen Projektgegener und -befürworter zu schlichten, kann also ohne Schaden für das Volk nicht ausgehen. Der einzige Vorteil der hieraus entstehen kann, ist festzustellen, dass solche Projekte in Zukunft ohne das Volk nicht gestartet werden können. Die Realdemokratie hat hier schon heute einen Sieg errungen.

Der CDU-Polotiker Heiner Geißler hat dies bereits erkannt und wagt in der Polit-Sendung AnneWill vom 17.10.2010 im ARD vorsichtige Aussagen zu Gunsten einer Realdemokratie.

Im November 2010 wurden die Schlichtungsverhandlungen öffentlich im Fernsehen, vom Sender phoenix, ausgestrahlt, unter Leitung des bestellten Schlichters Heiner Geißler vorgeführt. Derartige Verhandlungen hätten vor Beauftragung des Projektes durchgeführt werden sollen. Damit wären sämtliche Argumentationen, sowohl für als auch gegen das Projekt der Bevölkerung präsentiert worden. Für so ein enormes Projekt, das erheblich in das Land eingreift, wäre ein Volksentscheid, um ein Rückhalt in der Bevölkerung zu genießen, absolut geeignet gewesen. Selbst bei Unternehmen werden über- durchschnittliche Großprojekte oft von den Gesellschaftern bzw. dem Verwaltungsrat entschieden und nicht von der Geschäftsführung.

Das Ergebnis der Schlichtung war vorhersehbar. Ein Volksentscheid konnte rechtlich gar nicht vorgeschlagen werden. Es musste eine Kompromisslösung erfolgen, bei der der Bau weiterbetrieben wird, jedoch die Bedenken der Bürger durch Verbesserung an der Ausführung berücksichtigt werden. Auch wenn viele Bürger mit dem Ausgang nicht zufrieden sein können, ist das der best mögliche Ausgang gewesen. Das Entscheidende ist jedoch die Signalwirkung dieser Schlichtung. Künftige Projekte werden kaum ohne Einbezug der Öffentlichkeit erfolgen, es sei denn man ist bereit einen grösseren Aufruhr im Volk zu verursachen.

 

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Der Hunger ist die Nahrung von Revolutionen.                            Graf von Linzgau

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Urheber: Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Stuttgart