Friedrich II HRR (1194-1250), Sieg durch Verhandlung
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Verfassung

Die Verfassung eines Landes gilt als das übergeordnete Gesetz. Die besondere Bedeutung ist so gross, dass es in der Regel vom Volk durch Volksabstimmung legitimiert wird.

In Deutschland ist eine offizielle Zustimmung durch das Volk nicht erfolgt. Obwohl in einer Demokratie das Volk der Souvereign ist, hat man es nicht für nötig empfunden, das im Jahre 1949 aufgestellte Grundgesetz nach über 60 Jahren vom Volk bestätigen zu lassen.

Nach dem zweiten Weltkrieg beauftragten die Besatzungsmächte USA, Großbritannien und Frankreich die deutsche Politik eine Verfassung für das westliche Deutschland, d. h. die Besatzungsgebiete dieser Siegerländer, zu erstellen. Da man davon ausging, dass zu einem späteren Zeitpunkt das sowjetisch besetzte Gebiet beitreten würde und somit im Augenblick keine Volksvertretung dieser Zone mitstimmen konnte, wurde statt einer Verfassung ein Grundgesetz verabschiedet. Ein Mitbestimmungsrecht durch die Bevölkerung in Westdeutschland war nicht gegeben. Das bedeutet, dass die damalige Politik das Grundgesetz nach ihrem eigenen Geschmack gestalten konnte, solange die Besatzungsmächte ihre Zustimmung erteilen. Das Volk konnte durch die Wahl des ersten Nachkriegsparlaments nicht einmal einen Einblick in den bevorstehenden Grundgesetztext erhalten.

Wie bei eine ohne Volkskontrolle erstellter Verfassungstext zu erwarten war, wurde dieser so geschrieben, dass er später nicht verändert werden muss. Nach der Wiedervereinigung wurde erwartet, dass nun wo das Gebiet der ehemaligen DDR (sowjetische Besatzungszone) dem westlichen Deutschland angeschlossen wurde, eine für alle Deutschen gültige Verfassung zur Abstimmung gebracht wird. Denn immerhin wurden etwa 20 Millionen Deutsche bei der Erstellung des Grundgesetzes nicht vertreten. Das entspricht 25 % der Gesamtdeutschen Bevölkerung.

Interessanterweise spricht Art. 146 (letzter Artikel im Grundgesetz vom 23.5.1949 von einer Ablösung des Grundgesetzes:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Damit von Seite der Bevölkerung nach der Wiedervereinigung eine Forderung nach Volksabstimmung einer neuen für alle Deutschen gültige Verfassung aufkommt wurde Artikel 146 neu formuliert:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Genauso wie das Grundgesetz dem deutschen Volk in Westdeutschland einfach als beschlossen vorgelegt wurde, erhielten die Bürger Ostdeutschlands ihr neues Grundgesetz aufgedrückt. Ihre Meinung wurde nicht gefragt. 

Als einzelner Bürger ist es nicht möglich bei der Formulierung des aktuellen Grundgesetzes eine Änderung bzw. eine Volksabstimmung herbeizuführen. Der Text , sowohl in der Urform, als auch in der jetzigen Form, und die Landesverfassungen lassen das praktisch nicht zu. Eine Änderung kann nur durch die Politiker erfolgen und das wird nicht passieren. Ihre Macht könnte geschwächt werden. Zur Erinnerung: Keines der Grundgesetztexte wurde vom Volk direkt ratifiziert.

Hier die Klage eines Einzelbürgers: http://lexetius.com/2000,488

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist bezogen auf den formulierten Gesetzestext nachvollziehbar. Verwunderlich ist nur die Aussage, es gäbe keinen Anhaltspunkt in der Entstehungsgeschichte des Art. 146, die darauf hinweisen würde, dass das Volk abstimmen solle. Da kommen gleich zwei Fragen auf: Warum heißt die Verfassung Grundgesetz und nicht Verfassung, wenn nicht daran gedacht wurde zu einem späteren Zeitpunkt eine solche neu zu bestimmen? Wie kann eine Demokratie eine als solche gelten, wenn das oberste Gesetz nicht vom Volke direkt ausgegangen ist, sondern von einer kleinen Gruppe Politiker, die auch noch die Zustimmung von Drittländer akzeptieren mussten?

Hier geht es nicht darum zu diskutieren, ob das aktuelle Grundgesetz schlecht ist, sondern nur noch einmal aufzuzeigen, dass unsere Regierungen bei wichtigen Fragen ohne Volk bestimmt. Änderungen im Grundgesetz werden weiterhin ohne Anhörung des Volkes durchgeführt. So können die Politiker, wenn die große Mehrheit sich einig ist, das Gesetz so lange ändern, bis es ihren Vorstellungen entspricht und das Volk keine Möglichkeit einer Mitwirkung hat. Die wenige Möglichkeiten von obligatorischen Volksentscheide werden umgangen und sind heute in Kombination mit den Landesverfassungen so gestaltet, dass kaum ein Weg gibt Volksentscheide zu erzwingen. 

 

 

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Der Hunger ist die Nahrung von Revolutionen.                            Graf von Linzgau

Grundgesetz

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